Donnerstag, 3. März 2016

Was sind Verpackungen? Wie definiert man Verpackung?

Im Zuge der Verpackungslizenzierung werden wir häufig gefragt:

Wie definiert man eigentlich Verpackungen?


Ein Händler, der seine in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen lizenzieren muss, steht oft vor der Frage: 

Was ist eigentlich als Verpackung anzusehen?


Verkaufsverpackungen


Hier die genaue Definition von Verpackungsmaterial für Händler und Hersteller:

Gegenstände gelten als Verpackungen, wenn sie folgenden genannten Begriffsbestimmung entsprechen:

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. 

Unbeschadet anderer Funktionen, die die Verpackung möglicherweise ebenfalls erfüllt, es sei denn, der Gegenstand ist integraler Teil eines Produkts, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird, und alle Komponenten sind für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Gegenstände, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, und "Einwegartikel", die in gefülltem Zustand verkauft oder dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, gelten als Verpackungen, sofern sie eine Verpackungsfunktion erfüllen.

Verpackungskomponenten und Zusatzelemente, die in eine Verpackung integriert sind, gelten als Teil der Verpackung, in die sie integriert sind. Zusatzelemente, die unmittelbar an einem Produkt hängen oder befestigt sind und eine Verpackungsfunktion erfüllen, gelten als Verpackungen, es sei denn, sie sind integraler Teil des Produkts und alle Komponenten sind für den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Weitere Infos zum Thema Verpackungslizenzierung




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