Wer braucht eine Verpackungslizenz?
Fragen zum Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen alle Händler.
Hier eine der grundlegenden Antworten:
Alle mit Waren gefüllten Verpackungen, die dem Endkunden ausgehändigt oder versandt werden, fallen unter die Verpackungsverordnung.
Zu den Verpackungen zählen Kartonagen, Packpapier, Umschläge, Plastiktüten, Klebeband, Folien, Glasflaschen, Füllmaterialien, Styropor, Chips, Holzwolle und so weiter.
Die in Verkehr gebrachte Menge, Gewicht und Materialart muss dokumentiert und beim Dualen System Deutschland lizenziert, also entpflichtet werden.
Und wenn ich gebrauchte Kartons verwende?
Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt.
Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Ob der Supermarkt Ihnen diesen Beleg ausstellt, halten wir für unwahrscheinlich. Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich.
--> Die Nachweispflicht obliegt dem jeweiligen Händler
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Auch Klebebänder sind zu lizenzieren! |
Die Folgen bei Nichtlizenzierung oder unzureichender Mengenangabe:
Hier hat der Gesetzgeber sich eine stolze Strafsumme ausgedacht. Sie liegt momentan bei 100000.- Euro. Weiterhin besteht das Risiko der Abmahnung durch Konkurrenz oder Verbraucherverbände.Sicher ist sicher: Lieber gleich die Verpackungslizenz korrekt beantragen
(5 Minuten bis zum Download), als später Anwaltspost und unnötigen Ärger mit Behörden riskieren.