Dienstag, 23. Februar 2016

Sind gebrauchte Verpackungen lizenzierungspflichtig?

Fragen zu Verpackungslizenzierung und

Verpackungsverordnung


Nach der Verpackungsverordnung muss jede vom Händler oder Verkäufer in Verkehr gebrachte Verpackung nach Material und Gewicht beim Dualen System lizenziert werden.


 Verpackungen lizenzieren

Wir klären auf über häufige Fragen zur Verpackungsverordnung.

Sind gebrauchte Kartons zu lizenzieren?

 Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt. Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. 

Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Dass der Supermarkt um die Ecke Ihnen diesen Beleg ausstellt, bzw. Ihnen seine Lizenzierungsbestätigung aushändigt, halten wir für unwahrscheinlich. 



Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen.




Welche Folgen drohen, wenn man Verpackungen nicht lizenziert?


Bei Nichtlizenzierung oder nicht ausreichender Lizenzierung stehen Strafen von bis zu 100000.- Euro im Raum. Ebenso kann es zu teuren Abmahnungen kommen, wenn der Verpackungsverordnung nicht Folge geleistet wird.



Verpackungslizensierung Verpackungslizenzierung

Ersparen Sie sich diese Unannehmlichkeiten und stellen Sie Ihre Verpackungen beim Dualen System frei. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote ab 17,95 Euro incl. MwSt.  (Stand: 23.2.2016) für Ihre Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinversender attraktiv!



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1 Kommentar:

  1. Lieber schnell und günstig lizenziert, als teure Abmahnungen zu erhalten. Wir sind Kunde von www.verpackungslizenz.de und mit Ablauf und Preisen sehr zufrieden. Gerade Versender von Kleinstmengen benötigen eine günstige Verpackungslizenz. Hier sind wir fündig geworden...

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