Fragen zu Verpackungslizenzierung und
Verpackungsverordnung
Wir klären auf über häufige Fragen zur Verpackungsverordnung.
Sind gebrauchte Kartons zu lizenzieren?
Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt. Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat.Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Dass der Supermarkt um die Ecke Ihnen diesen Beleg ausstellt, bzw. Ihnen seine Lizenzierungsbestätigung aushändigt, halten wir für unwahrscheinlich.

Welche Folgen drohen, wenn man Verpackungen nicht lizenziert?
Bei Nichtlizenzierung oder nicht ausreichender Lizenzierung stehen Strafen von bis zu 100000.- Euro im Raum. Ebenso kann es zu teuren Abmahnungen kommen, wenn der Verpackungsverordnung nicht Folge geleistet wird.
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