Die wichtigsten Fragen von Händlern zur
Verpackungsverordung (VerpackV)
Wir beschäftigen uns mit der Lizenzierung von Verkaufs- und Transportverpackungen und der Übermittlung der Verpackungsmengen an das Duale System.Immer wieder treten Händler und Versandunternehmen mit Fragen zur Verpackungsverordnung an uns heran.
Wir wurden gefragt:
Kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen?
Viele Händler sind der Meinung, dass die Verpackungen, die bei Ihnen angeliefert werden, bereits lizenziert oder "vorlizenziert" seien. Dies ist aber meist nicht der Fall.Warum kann man keine vorlizenzierten Verpackungen kaufen?
Die Antwort ist ganz einfach: Da der Hersteller bzw. Verkäufer nicht wissen kann, ob die Verpackungen als Verkaufs- oder Transportverpackungen genutzt werden bzw. wie und wofür (Export?) Sie diese Verpackungen verwenden. Der Ausschluss vorlizenzierter Verpackungen ist in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung festgelegt.
Jeder Händler, der sogenannte Inverkehrbringer, ist für die Lizenzierung seiner Verpackungen selbst verantwortlich.
Hiefür gibt es verschiedene Entsorger, bei denen Lizenzen gekauft werden können. Meist handelt es sich um Abonemments für große Verpackungsmengen.
Kleinversender haben hier oft das Nachsehen bzw. müssen teure Großlizenzen kaufen.
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