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Samstag, 19. November 2016

Jetzt noch Verpackungslizenz 2016 und 2017 preiswert erwerben

Die Jahresendrallye bei der Verpackungslizenzierung hat begonnen.


Jetzt sollten alle Händler und Versender ihre #Verpackungslizenzierung für 2016 abschließen.
 Bis zum 31.12.2016 müssen die Lizenzen für das laufende Kalenderjahr erworben werden, um den Vorschriften der #Verpackungsverordnung zu genügen.

Verpackungen preiswert für 2016 und 2017 lizenzieren


Vermeiden Sie Strafzahlungen, Bußgelder und teure Nachlizenzierungen, indem Sie sich jetzt für 2016 die erforderliche #Verpackungslizenz besorgen.

Preiswert, schnell und rechtssicher können Sie Ihre Verpackungsmengen unter 

www.verpackungslizenz.de

zur Erfassung anmelden. Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie sofort online zum Download oder per Email zur Verfügung gestellt.

Verpackung lizenzieren

Nutzen Sie die verbleibenden Tage, um hier einen sauberen Abschluss für 2016 sicherzustellen.

Tipp: Für 2017 und auch für 2018 können Sie Verpackungsmengen im Voraus mit Rabatten lizenzieren. Die Verpackungslizenzen gibt es zum Jahresanfang mit Preisvorteilen, die Preise erhöhen sich meist im Laufe des 1. Quartals.

Donnerstag, 7. Juli 2016

Jetzt Verpackungslizenz bestellen und sparen

Kann man bei der Verpackungslizenzierung sparen?

Ja, der frühe Vogel fängt den Wurm - im übertragenen Sinne gilt das auch für die Verpackungslizenz.

Dass die Lizenzierung von Verpackungen gemäß der Verpackungsverordnung seit langem Pflicht für jeden Händler ist, dürfte mittlerweile allen Firmen und Händlern bekannt sein.

Kurz zur Erinnerung:
Jeder Händler, der Verpackungen (´z.B. Papier, Pappe, Kartons, Klebebänder, Kunststoffe, Holz, Paletten etc.) in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Rücknahme und Entsorgung selbst sicherzustellen.

Kann der Händler seine Verpackungen nicht selbst beim Kunden zurücknehmen und entsorgen (Nachweis!), so muss er sich einem der Dualen Systeme Deutschland anschließen und eine sogenannte #Verpackungslizenz kaufen. Mit dieser Lizenz stellt der Händler sicher, dass seine Verpackungsmengen sach- und fachgerecht entsorgt werden.

Es gibt Lizenzen für allerlei Stoffgruppen und verschiedene Mengen.

Warum sollte man beim Lizenzieren von Verpackungsmaterial schnell sein?

 Die Antwort: Weil es bares Geld spart!

Anfang des Jahres wissen viele Firmen noch nicht genau, wieviel Verpackungsmaterial sie bis zum Jahresende in Verkehr bringen werden.  Damit die Entsorger sich darauf einstellen können, bieten sie Frühbucher-Rabatte. Hier können schlaue Firmen schnell 20-25% sparen, indem sie frühzeitig ihre Mengen lizenzieren.  Über´s Jahr hinweg werden die Preise quartalsweise angehoben.



Es wird also immer teurer, Verpackungen beim Entsorger anzumelden, je weiter das Kalenderjahr fortschreitet. 

Tipp:  Am Jahresanfang gleich 60-75% der zu erwartenden Mengen lizenzieren.
Zur Jahresmitte oder zum Jahresende die restlichen Mengen nachlizenzieren.

Frühbucher sparen bares Geld bei dem Erwerb der Verpackungslizenz!

Tipp:
Unter www.verpackungslizenz.de können Sie sich über die Modalitäten informieren und binnen 5 Minuten Ihre zu meldenden Verpackungsmengen beim Dualen System freistellen lassen. Je früher Sie lizenzieren, desto preiswerter das Angebot.



Direkt zur Verpackungslizenzierung

Natürlich können Verpackungen auch für das vergangene Jahr nachlizenziert werden - dann allerdings mit teuren Aufschlägen von bis zu 50%.

Falls Sie Ihre Verpackungen nicht lizenzieren lassen, drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen. Man sollte besser den legalen Weg gehen. Die Preise starten bei unter zwanzig Euro (incl. MwSt.)


In diesem Sinne: Tun Sie etwas für die Umwelt und schonen Sie dabei Ihren Geldbeutel:
Lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen gleich heute unter www.verpackungslizenz.de

Herzliche Grüße!

Jürgen Baumann


Sonntag, 17. April 2016

Kann man Verpackungen für das Vorjahr nachlizenzieren?

http://www.verpackungslizenz.de/epages/79777926.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/79777926/Categories/Verpackungslizenz_Siegel

Immer wieder erreichen uns Fragen zum Thema Nachlizenzierung von Verpackungsmaterial.


Ob es wohl Firmen gibt, die nach einer Prüfung oder Abmahnung noch schnell ihre Verpackungsmengen des Vorjahres nachlizenzieren möchten?


Ein Schelm, wer böses denkt...
Sicherer, und vor allem aus rechtlicher Sicht unbedenklicher ist es, die Verpackungen im laufenden Jahr zur #Verpackungslizenzierung beim Dualen System Deutschland anzumelden und somit zu entpflichten.



Am besten, man schätzt die anfallende Menge Verpackungsmaterialien anhand der Menge des Vorjahres und lizenziert zu Jahresbeginn.  Sind größere Mengen zu erwarten, oder die Auftragsmengen erhöhen sich, kann man jederzeit nachlizenzieren.

Im Falle einer amtlichen Prüfung sollte man ein gültiges Entsorgungszertifikat vorweisen können. Es genügt auch, die Beteiligung am Dualen System mittels einer Rechnung vom Entsorger nachzuweisen.


Bildunterschrift hinzufügen



Aber zurück zur eigentlichen Frage: Kann man Verpackungsmengen nachlizenzieren?




Die Antwort lautet: Ja, teilweise. Bis März des laufenden Jahres kann man angefallene Verpackungsmengen des Vorjahres noch nachlizenzieren. Danach ist das Mengenclearing abgeschlossen und weitere Lizenzen für das vergangene Jahr sind nicht mehr möglich.

Nachlizenzierungen sind deutlich teurer, als die in Verkehr gebrachten Mengen im laufenden Jahr zu lizenzieren.  Meist gibt es zum Jahresanfang auch Preisvorteile, die dann zum Jahresende ablaufen. Spätes Lizenzieren wird also teuer.

Und wer erst eine amtliche Prüfung oder eine Abmahnung der Konkurrenz oder Verbraucherverbände abwartet, der hat sowieso die teuerste Möglichkeit der Verpackungslizenzierung gewählt: Bußgelder UND Nachlizenzierungskosten. Die Bußgelder können laut IHK und Verpackungsverordnung bis zu 100000,- Euro betragen.


Also: Lieber gleich und rechtzeitig Verpackungen lizenzieren und das Thema ist preiswert vom Tisch. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote.

In 5 Minuten können Sie dort die in Verkehr gebrachten Verpackungen günstig lizenzieren und die Entsorgungslizenzierung sofort durch Ausdruck eines Zertifikates beweisen. 

Gerade für kleine www.verpackungslizenz.deVerpackungsmengen gibt es dort sehr günstige Entsorgungspakete.
www.verpackungslizenz.de




Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte!




Sonntag, 20. März 2016

Gibt es Strafen und Bußgelder für nicht lizenzierte Verpackungen?

Wir von www.verpackungslizenz.de beschäftigen uns mit der preiswerten Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen.


Papier Pappe Kartonagen sind die häufigsten Verpackungen


Bei uns können Sie rechtssicher, schnell und preiswert Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmittel beim Dualen System Deutschland registrieren und lizenzieren lassen.

Hierzu veröffentlichen wir regelmäßig die wichtigsten Fragen unserer Kunden.





Heute eine der häufigsten Fragen: 
Gibt es Strafen für nicht lizenzierte Verpackungen?


Auch Klebebänder, Folien und Styropor sind Verpackungsmaterialien

Natürlich wäre es lobenswert, wenn jeder Händler seine Verpackungen freiwillig und vollständig lizenzieren würde. 

Dies käme der Umwelt und den Verbrauchern, die ja schließlich über ihre Mülltonnen entsorgen, zugute.

Da es aber immer ein paar schwarze Schafe gibt, sieht die Verpackungsverordnung tatsächlich Bußgelder für Händler und Gewerbetreibende vor, wenn die in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht lizenziert werden. Die Höhe des Bußgeldes ist auf bis zu 100000.- Euro festgelegt worden.




Wer prüft die ordnungsgemäße Verpackungslizenzierung?

Hier wären turnusmäßige und Stichprobenweise Prüfung der IHK zu nennen. Jedoch kann auch die Umweltbehörde nach eigenem Ermessen tätig werden und einen Nachweis zur Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen verlangen.

Ab bestimmten Verpackungsmengen muss der Händler eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abgeben. Hierzu heisst es in der Verordnung:

Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen nach § 6 der Materialarten Glas von mehr als 80.000 Kilogramm oder Papier, Pappe, Karton von mehr als 50.000 Kilogramm oder der übrigen in Anhang I Nr. 1 Abs. 2 genannten Materialarten von mehr als 30.000 Kilogramm im Kalenderjahr in Verkehr bringen, haben jährlich eine Vollständigkeitserklärung nach Absatz 1 abzugeben. 

Unterhalb dieser doch recht großen Mengen gilt:

Unterhalb der Mengenschwellen nach Satz 1 sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Behörden abzugeben, die für die Überwachung der Abfallwirtschaft zuständig sind.

Jedoch ist die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge 
ab dem ersten Kilogramm beim Dualen System Deutschland anzumelden 
und somit zu lizenzieren. Hierzu finden stichprobenweise oder turnusmäßige Kontrollen statt.

Siegel mit Jahreszahl als Nachweis erhältlich.

Weiterhin sind in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen im Umlauf, die die Lizenzierungspflicht betreffen. Hier mahnen Mitbewerber, Handelsverbände oder andere Interessensverbände per Anwaltsschreiben die Händler ab und erzwingen kostenpflichtige Unterlassungserklärungen.

Fazit: Lieber gleich ordnungsgemäß lizenzieren als hohe Kosten für Abmahnungen oder Bußgelder zahlen müssen. Es gibt speziell für Kleinversender Lizenzen für unter 20.- Euro (Incl. MwSt.).

Wir raten also dazu, rechtzeitig die angefallenen Verpackungsmengen und Materialien zu lizenzieren. Dies ist in fünf Minuten unter www.verpackungslizenz.de möglich:

Rechtzeitig Verpackungen lizenzieren und sparen. Auch für Kleinversender.

Hierbei schließen Sie kein Abonnement ab und es gibt auch keine Grundgebühren oder ähnliches.
Einfach Material und Gewicht wählen und lizenzierung beauftragen. Preislich starten wir bei 17,95 Euro incl. MwSt. (Stand: 20.3.2016. Änderungen vorbehalten)


Haben Sie noch Fragen? Wir untestützen Sie gerne in allen Fragen zur Verpackungsverordnung.


Mit freundlichen Grüßen, 


Ihr Jürgen Baumann
Team www.verpackungslizenz.de