Posts mit dem Label Lizenzierung Verpackungen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Lizenzierung Verpackungen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 19. November 2016

Jetzt noch Verpackungslizenz 2016 und 2017 preiswert erwerben

Die Jahresendrallye bei der Verpackungslizenzierung hat begonnen.


Jetzt sollten alle Händler und Versender ihre #Verpackungslizenzierung für 2016 abschließen.
 Bis zum 31.12.2016 müssen die Lizenzen für das laufende Kalenderjahr erworben werden, um den Vorschriften der #Verpackungsverordnung zu genügen.

Verpackungen preiswert für 2016 und 2017 lizenzieren


Vermeiden Sie Strafzahlungen, Bußgelder und teure Nachlizenzierungen, indem Sie sich jetzt für 2016 die erforderliche #Verpackungslizenz besorgen.

Preiswert, schnell und rechtssicher können Sie Ihre Verpackungsmengen unter 

www.verpackungslizenz.de

zur Erfassung anmelden. Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie sofort online zum Download oder per Email zur Verfügung gestellt.

Verpackung lizenzieren

Nutzen Sie die verbleibenden Tage, um hier einen sauberen Abschluss für 2016 sicherzustellen.

Tipp: Für 2017 und auch für 2018 können Sie Verpackungsmengen im Voraus mit Rabatten lizenzieren. Die Verpackungslizenzen gibt es zum Jahresanfang mit Preisvorteilen, die Preise erhöhen sich meist im Laufe des 1. Quartals.

Donnerstag, 7. Juli 2016

Jetzt Verpackungslizenz bestellen und sparen

Kann man bei der Verpackungslizenzierung sparen?

Ja, der frühe Vogel fängt den Wurm - im übertragenen Sinne gilt das auch für die Verpackungslizenz.

Dass die Lizenzierung von Verpackungen gemäß der Verpackungsverordnung seit langem Pflicht für jeden Händler ist, dürfte mittlerweile allen Firmen und Händlern bekannt sein.

Kurz zur Erinnerung:
Jeder Händler, der Verpackungen (´z.B. Papier, Pappe, Kartons, Klebebänder, Kunststoffe, Holz, Paletten etc.) in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Rücknahme und Entsorgung selbst sicherzustellen.

Kann der Händler seine Verpackungen nicht selbst beim Kunden zurücknehmen und entsorgen (Nachweis!), so muss er sich einem der Dualen Systeme Deutschland anschließen und eine sogenannte #Verpackungslizenz kaufen. Mit dieser Lizenz stellt der Händler sicher, dass seine Verpackungsmengen sach- und fachgerecht entsorgt werden.

Es gibt Lizenzen für allerlei Stoffgruppen und verschiedene Mengen.

Warum sollte man beim Lizenzieren von Verpackungsmaterial schnell sein?

 Die Antwort: Weil es bares Geld spart!

Anfang des Jahres wissen viele Firmen noch nicht genau, wieviel Verpackungsmaterial sie bis zum Jahresende in Verkehr bringen werden.  Damit die Entsorger sich darauf einstellen können, bieten sie Frühbucher-Rabatte. Hier können schlaue Firmen schnell 20-25% sparen, indem sie frühzeitig ihre Mengen lizenzieren.  Über´s Jahr hinweg werden die Preise quartalsweise angehoben.



Es wird also immer teurer, Verpackungen beim Entsorger anzumelden, je weiter das Kalenderjahr fortschreitet. 

Tipp:  Am Jahresanfang gleich 60-75% der zu erwartenden Mengen lizenzieren.
Zur Jahresmitte oder zum Jahresende die restlichen Mengen nachlizenzieren.

Frühbucher sparen bares Geld bei dem Erwerb der Verpackungslizenz!

Tipp:
Unter www.verpackungslizenz.de können Sie sich über die Modalitäten informieren und binnen 5 Minuten Ihre zu meldenden Verpackungsmengen beim Dualen System freistellen lassen. Je früher Sie lizenzieren, desto preiswerter das Angebot.



Direkt zur Verpackungslizenzierung

Natürlich können Verpackungen auch für das vergangene Jahr nachlizenziert werden - dann allerdings mit teuren Aufschlägen von bis zu 50%.

Falls Sie Ihre Verpackungen nicht lizenzieren lassen, drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen. Man sollte besser den legalen Weg gehen. Die Preise starten bei unter zwanzig Euro (incl. MwSt.)


In diesem Sinne: Tun Sie etwas für die Umwelt und schonen Sie dabei Ihren Geldbeutel:
Lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen gleich heute unter www.verpackungslizenz.de

Herzliche Grüße!

Jürgen Baumann


Freitag, 13. Mai 2016

Pressemeldung Verpackungslizenzierung für Gründer

Interview von Presseportal zur Gründung von www.verpackungslizenz.de


Die Macher von Selbstaendigkeit.de haben uns zum Thema Unternehmensgründung, Verpackungslizenzierung und der Selbständigkeit in der Entsorgerbranche kontaktiert und ein Interview mit dem Geschäftsfühter Jürgen Baumann geführt.

Gerne waren wir bereit, die gestellten Fragen zu beantworten und so ein wenig Licht in´s Dunkel zu bringen. Das Portal Selbständigkeit.de ist ein wirklich interessantes Modell, zumal es dort ein sehr kompetentes Beraterteam gibt. Gründer und solche, die es werden wollen, erhalten wertvolle Tipps für ihr eigenes Unternehmen.

Auch die Frage nach der Verpackungslizenzierung wird dort bei Unternehmensgründern sehr ernst genommen.


Hier finden Sie das komplette Interview:

http://selbststaendigkeit.de/news/interviews/verpackungen-preiswert-lizenzieren-speziell-fuer-gruender-versandhandel




Verpackungslizenz
Verpackungen preiswert am Dualen System beteiligen und lizenzieren.



Sonntag, 17. April 2016

Kann man Verpackungen für das Vorjahr nachlizenzieren?

http://www.verpackungslizenz.de/epages/79777926.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/79777926/Categories/Verpackungslizenz_Siegel

Immer wieder erreichen uns Fragen zum Thema Nachlizenzierung von Verpackungsmaterial.


Ob es wohl Firmen gibt, die nach einer Prüfung oder Abmahnung noch schnell ihre Verpackungsmengen des Vorjahres nachlizenzieren möchten?


Ein Schelm, wer böses denkt...
Sicherer, und vor allem aus rechtlicher Sicht unbedenklicher ist es, die Verpackungen im laufenden Jahr zur #Verpackungslizenzierung beim Dualen System Deutschland anzumelden und somit zu entpflichten.



Am besten, man schätzt die anfallende Menge Verpackungsmaterialien anhand der Menge des Vorjahres und lizenziert zu Jahresbeginn.  Sind größere Mengen zu erwarten, oder die Auftragsmengen erhöhen sich, kann man jederzeit nachlizenzieren.

Im Falle einer amtlichen Prüfung sollte man ein gültiges Entsorgungszertifikat vorweisen können. Es genügt auch, die Beteiligung am Dualen System mittels einer Rechnung vom Entsorger nachzuweisen.


Bildunterschrift hinzufügen



Aber zurück zur eigentlichen Frage: Kann man Verpackungsmengen nachlizenzieren?




Die Antwort lautet: Ja, teilweise. Bis März des laufenden Jahres kann man angefallene Verpackungsmengen des Vorjahres noch nachlizenzieren. Danach ist das Mengenclearing abgeschlossen und weitere Lizenzen für das vergangene Jahr sind nicht mehr möglich.

Nachlizenzierungen sind deutlich teurer, als die in Verkehr gebrachten Mengen im laufenden Jahr zu lizenzieren.  Meist gibt es zum Jahresanfang auch Preisvorteile, die dann zum Jahresende ablaufen. Spätes Lizenzieren wird also teuer.

Und wer erst eine amtliche Prüfung oder eine Abmahnung der Konkurrenz oder Verbraucherverbände abwartet, der hat sowieso die teuerste Möglichkeit der Verpackungslizenzierung gewählt: Bußgelder UND Nachlizenzierungskosten. Die Bußgelder können laut IHK und Verpackungsverordnung bis zu 100000,- Euro betragen.


Also: Lieber gleich und rechtzeitig Verpackungen lizenzieren und das Thema ist preiswert vom Tisch. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote.

In 5 Minuten können Sie dort die in Verkehr gebrachten Verpackungen günstig lizenzieren und die Entsorgungslizenzierung sofort durch Ausdruck eines Zertifikates beweisen. 

Gerade für kleine www.verpackungslizenz.deVerpackungsmengen gibt es dort sehr günstige Entsorgungspakete.
www.verpackungslizenz.de




Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte!




Donnerstag, 25. Februar 2016

Wer braucht eine Verpackungslizenz?


Wer braucht eine Verpackungslizenz? 

Fragen zum Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen alle Händler.


Hier eine der grundlegenden Antworten:

Von der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind alle Unternehmer, die z.B. einen Online Versandhandel betreiben und ihre Artikel verpacken und verschicken, also "in Verkehr bringen".

Alle mit Waren gefüllten Verpackungen, die dem Endkunden ausgehändigt oder versandt werden, fallen unter die Verpackungsverordnung.
Zu den Verpackungen zählen Kartonagen, Packpapier, Umschläge, Plastiktüten, Klebeband, Folien, Glasflaschen, Füllmaterialien, Styropor, Chips, Holzwolle und so weiter.



Die in Verkehr gebrachte Menge, Gewicht und Materialart muss dokumentiert und beim Dualen System Deutschland lizenziert, also entpflichtet werden.


Und wenn ich gebrauchte Kartons verwende?



Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt.
Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Ob der Supermarkt Ihnen diesen Beleg ausstellt, halten wir für unwahrscheinlich. Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. 
--> Die Nachweispflicht obliegt dem jeweiligen Händler

Auch Klebebänder sind zu lizenzieren!

Die Folgen bei Nichtlizenzierung oder unzureichender Mengenangabe:

Hier hat der Gesetzgeber sich eine stolze Strafsumme ausgedacht. Sie liegt momentan bei 100000.- Euro. Weiterhin besteht das Risiko der Abmahnung durch Konkurrenz oder Verbraucherverbände.

Sicher ist sicher: Lieber gleich die Verpackungslizenz korrekt beantragen
(5 Minuten bis zum Download), als später Anwaltspost und unnötigen Ärger mit Behörden riskieren.

 Hier Verpackungslizenz kaufen


Dienstag, 23. Februar 2016

Sind gebrauchte Verpackungen lizenzierungspflichtig?

Fragen zu Verpackungslizenzierung und

Verpackungsverordnung


Nach der Verpackungsverordnung muss jede vom Händler oder Verkäufer in Verkehr gebrachte Verpackung nach Material und Gewicht beim Dualen System lizenziert werden.


 Verpackungen lizenzieren

Wir klären auf über häufige Fragen zur Verpackungsverordnung.

Sind gebrauchte Kartons zu lizenzieren?

 Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt. Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. 

Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Dass der Supermarkt um die Ecke Ihnen diesen Beleg ausstellt, bzw. Ihnen seine Lizenzierungsbestätigung aushändigt, halten wir für unwahrscheinlich. 



Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen.




Welche Folgen drohen, wenn man Verpackungen nicht lizenziert?


Bei Nichtlizenzierung oder nicht ausreichender Lizenzierung stehen Strafen von bis zu 100000.- Euro im Raum. Ebenso kann es zu teuren Abmahnungen kommen, wenn der Verpackungsverordnung nicht Folge geleistet wird.



Verpackungslizensierung Verpackungslizenzierung

Ersparen Sie sich diese Unannehmlichkeiten und stellen Sie Ihre Verpackungen beim Dualen System frei. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote ab 17,95 Euro incl. MwSt.  (Stand: 23.2.2016) für Ihre Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinversender attraktiv!



Teilnahmesiegel mit Jahreszahl für Kunden gratis:
Lizenzierungssiegel für unsere Kunden