Posts mit dem Label Kleinversender werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kleinversender werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 24. Februar 2016

Verpackungslizenzierung: Kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen?

Die wichtigsten Fragen von Händlern zur 

Verpackungsverordung (VerpackV)

Wir beschäftigen uns mit der Lizenzierung von Verkaufs- und Transportverpackungen und der Übermittlung der Verpackungsmengen an das Duale System.

Immer wieder treten Händler und Versandunternehmen mit Fragen zur Verpackungsverordnung an uns heran.


 Weitere Fragen zur Verpackungslizenzierung



Wir wurden gefragt:

Kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen? 

Viele Händler sind der Meinung, dass die Verpackungen, die bei Ihnen angeliefert werden, bereits lizenziert oder "vorlizenziert" seien. Dies ist aber meist nicht der Fall.

Warum kann man keine vorlizenzierten Verpackungen kaufen? 
Die Antwort ist ganz einfach: Da der Hersteller bzw. Verkäufer nicht wissen kann, ob die Verpackungen als Verkaufs- oder Transportverpackungen genutzt werden bzw. wie und wofür (Export?) Sie diese Verpackungen verwenden. Der Ausschluss vorlizenzierter Verpackungen ist in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung festgelegt. 

Jeder Händler, der sogenannte Inverkehrbringer, ist für die Lizenzierung  seiner Verpackungen selbst verantwortlich.
Hiefür gibt es verschiedene Entsorger, bei denen Lizenzen gekauft werden können. Meist handelt es sich um Abonemments für große Verpackungsmengen. 
Kleinversender haben hier oft das Nachsehen bzw. müssen teure Großlizenzen kaufen.


 Verpackungslizenzierung


Tipp: Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie günstige Angebote, sowohl für Kleinunternehmer als auch für größere Verpackungsmengen. 

Dienstag, 23. Februar 2016

Sind gebrauchte Verpackungen lizenzierungspflichtig?

Fragen zu Verpackungslizenzierung und

Verpackungsverordnung


Nach der Verpackungsverordnung muss jede vom Händler oder Verkäufer in Verkehr gebrachte Verpackung nach Material und Gewicht beim Dualen System lizenziert werden.


 Verpackungen lizenzieren

Wir klären auf über häufige Fragen zur Verpackungsverordnung.

Sind gebrauchte Kartons zu lizenzieren?

 Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt. Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. 

Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Dass der Supermarkt um die Ecke Ihnen diesen Beleg ausstellt, bzw. Ihnen seine Lizenzierungsbestätigung aushändigt, halten wir für unwahrscheinlich. 



Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen.




Welche Folgen drohen, wenn man Verpackungen nicht lizenziert?


Bei Nichtlizenzierung oder nicht ausreichender Lizenzierung stehen Strafen von bis zu 100000.- Euro im Raum. Ebenso kann es zu teuren Abmahnungen kommen, wenn der Verpackungsverordnung nicht Folge geleistet wird.



Verpackungslizensierung Verpackungslizenzierung

Ersparen Sie sich diese Unannehmlichkeiten und stellen Sie Ihre Verpackungen beim Dualen System frei. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote ab 17,95 Euro incl. MwSt.  (Stand: 23.2.2016) für Ihre Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinversender attraktiv!



Teilnahmesiegel mit Jahreszahl für Kunden gratis:
Lizenzierungssiegel für unsere Kunden