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Donnerstag, 25. Februar 2016

Wer braucht eine Verpackungslizenz?


Wer braucht eine Verpackungslizenz? 

Fragen zum Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen alle Händler.


Hier eine der grundlegenden Antworten:

Von der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind alle Unternehmer, die z.B. einen Online Versandhandel betreiben und ihre Artikel verpacken und verschicken, also "in Verkehr bringen".

Alle mit Waren gefüllten Verpackungen, die dem Endkunden ausgehändigt oder versandt werden, fallen unter die Verpackungsverordnung.
Zu den Verpackungen zählen Kartonagen, Packpapier, Umschläge, Plastiktüten, Klebeband, Folien, Glasflaschen, Füllmaterialien, Styropor, Chips, Holzwolle und so weiter.



Die in Verkehr gebrachte Menge, Gewicht und Materialart muss dokumentiert und beim Dualen System Deutschland lizenziert, also entpflichtet werden.


Und wenn ich gebrauchte Kartons verwende?



Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt.
Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Ob der Supermarkt Ihnen diesen Beleg ausstellt, halten wir für unwahrscheinlich. Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. 
--> Die Nachweispflicht obliegt dem jeweiligen Händler

Auch Klebebänder sind zu lizenzieren!

Die Folgen bei Nichtlizenzierung oder unzureichender Mengenangabe:

Hier hat der Gesetzgeber sich eine stolze Strafsumme ausgedacht. Sie liegt momentan bei 100000.- Euro. Weiterhin besteht das Risiko der Abmahnung durch Konkurrenz oder Verbraucherverbände.

Sicher ist sicher: Lieber gleich die Verpackungslizenz korrekt beantragen
(5 Minuten bis zum Download), als später Anwaltspost und unnötigen Ärger mit Behörden riskieren.

 Hier Verpackungslizenz kaufen


Dienstag, 23. Februar 2016

Sind gebrauchte Verpackungen lizenzierungspflichtig?

Fragen zu Verpackungslizenzierung und

Verpackungsverordnung


Nach der Verpackungsverordnung muss jede vom Händler oder Verkäufer in Verkehr gebrachte Verpackung nach Material und Gewicht beim Dualen System lizenziert werden.


 Verpackungen lizenzieren

Wir klären auf über häufige Fragen zur Verpackungsverordnung.

Sind gebrauchte Kartons zu lizenzieren?

 Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt. Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. 

Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Dass der Supermarkt um die Ecke Ihnen diesen Beleg ausstellt, bzw. Ihnen seine Lizenzierungsbestätigung aushändigt, halten wir für unwahrscheinlich. 



Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen.




Welche Folgen drohen, wenn man Verpackungen nicht lizenziert?


Bei Nichtlizenzierung oder nicht ausreichender Lizenzierung stehen Strafen von bis zu 100000.- Euro im Raum. Ebenso kann es zu teuren Abmahnungen kommen, wenn der Verpackungsverordnung nicht Folge geleistet wird.



Verpackungslizensierung Verpackungslizenzierung

Ersparen Sie sich diese Unannehmlichkeiten und stellen Sie Ihre Verpackungen beim Dualen System frei. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote ab 17,95 Euro incl. MwSt.  (Stand: 23.2.2016) für Ihre Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinversender attraktiv!



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