Donnerstag, 22. Dezember 2016

Verpackungen jetzt noch für 2016 lizenzieren und sparen

INFO Verpackungslizenz.de für alle Kunden: 

Verpackungen für 2016 lizenzieren



Hallo, liebe Kunden!

Wir möchten rechtzeitig zum Jahresende unsere Kunden und Interessenten über die Abrechnung des Kalenderjahres 2016 informieren:

 Haben Sie alle 2016 angefallenen Verpackungsmengen lizenziert?

Ab 31.12.2016 ist keine Nachlizenzierung von Verpackungsmaterial für 2016 mehr möglich. Alle im Kalenderjahr 2016 angefallenen Verpackungsmengen
müssen bis zu diesem Stichtag gemeldet und freigestellt werden.


Verpackung lizenzieren
Schauen Sie also noch einmal nach und lizenzieren Sie die restlichen Verpackungen, die Sie 2016 in Verkehr gebracht haben.

Für Sie haben wir ein kleines Weihnachtsgeschenk vorbereitet:


Sparen Sie 5% auf alle Bestellungen bis zum 30.12.2016 durch Eingabe dieses

Gutscheincodes:   ZZOWLNL5   (Nur gültig bis 30.12.2016  23:30 Uhr)


Der Code kann am Ende der Bestellung im Formular eingegegben werden.

Dadurch reduziert sich die Rechnungssumme sofort um 5%.


Verpackungslizenzierung logoUnser Tipp: Vielleicht gleich eine ungefähr geschätzte Menge für 2017 lizenzieren und ebenfalls in den Genuss des Rabatts kommen... die Preise steigen quartalsweise.









Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und werden auch im kommenden Jahr mit sehr guten Angeboten für Sie da sein. 


Empfehlen Sie uns gerne weiter!



Frohe Weihnachtszeit & ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 wünscht Ihnen


Ihr Jürgen Baumann

Geschäftsführer Oldskuul GmbH

www.verpackungslizenz.de

Samstag, 19. November 2016

Jetzt noch Verpackungslizenz 2016 und 2017 preiswert erwerben

Die Jahresendrallye bei der Verpackungslizenzierung hat begonnen.


Jetzt sollten alle Händler und Versender ihre #Verpackungslizenzierung für 2016 abschließen.
 Bis zum 31.12.2016 müssen die Lizenzen für das laufende Kalenderjahr erworben werden, um den Vorschriften der #Verpackungsverordnung zu genügen.

Verpackungen preiswert für 2016 und 2017 lizenzieren


Vermeiden Sie Strafzahlungen, Bußgelder und teure Nachlizenzierungen, indem Sie sich jetzt für 2016 die erforderliche #Verpackungslizenz besorgen.

Preiswert, schnell und rechtssicher können Sie Ihre Verpackungsmengen unter 

www.verpackungslizenz.de

zur Erfassung anmelden. Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie sofort online zum Download oder per Email zur Verfügung gestellt.

Verpackung lizenzieren

Nutzen Sie die verbleibenden Tage, um hier einen sauberen Abschluss für 2016 sicherzustellen.

Tipp: Für 2017 und auch für 2018 können Sie Verpackungsmengen im Voraus mit Rabatten lizenzieren. Die Verpackungslizenzen gibt es zum Jahresanfang mit Preisvorteilen, die Preise erhöhen sich meist im Laufe des 1. Quartals.

Donnerstag, 7. Juli 2016

Jetzt Verpackungslizenz bestellen und sparen

Kann man bei der Verpackungslizenzierung sparen?

Ja, der frühe Vogel fängt den Wurm - im übertragenen Sinne gilt das auch für die Verpackungslizenz.

Dass die Lizenzierung von Verpackungen gemäß der Verpackungsverordnung seit langem Pflicht für jeden Händler ist, dürfte mittlerweile allen Firmen und Händlern bekannt sein.

Kurz zur Erinnerung:
Jeder Händler, der Verpackungen (´z.B. Papier, Pappe, Kartons, Klebebänder, Kunststoffe, Holz, Paletten etc.) in Verkehr bringt, ist verpflichtet die Rücknahme und Entsorgung selbst sicherzustellen.

Kann der Händler seine Verpackungen nicht selbst beim Kunden zurücknehmen und entsorgen (Nachweis!), so muss er sich einem der Dualen Systeme Deutschland anschließen und eine sogenannte #Verpackungslizenz kaufen. Mit dieser Lizenz stellt der Händler sicher, dass seine Verpackungsmengen sach- und fachgerecht entsorgt werden.

Es gibt Lizenzen für allerlei Stoffgruppen und verschiedene Mengen.

Warum sollte man beim Lizenzieren von Verpackungsmaterial schnell sein?

 Die Antwort: Weil es bares Geld spart!

Anfang des Jahres wissen viele Firmen noch nicht genau, wieviel Verpackungsmaterial sie bis zum Jahresende in Verkehr bringen werden.  Damit die Entsorger sich darauf einstellen können, bieten sie Frühbucher-Rabatte. Hier können schlaue Firmen schnell 20-25% sparen, indem sie frühzeitig ihre Mengen lizenzieren.  Über´s Jahr hinweg werden die Preise quartalsweise angehoben.



Es wird also immer teurer, Verpackungen beim Entsorger anzumelden, je weiter das Kalenderjahr fortschreitet. 

Tipp:  Am Jahresanfang gleich 60-75% der zu erwartenden Mengen lizenzieren.
Zur Jahresmitte oder zum Jahresende die restlichen Mengen nachlizenzieren.

Frühbucher sparen bares Geld bei dem Erwerb der Verpackungslizenz!

Tipp:
Unter www.verpackungslizenz.de können Sie sich über die Modalitäten informieren und binnen 5 Minuten Ihre zu meldenden Verpackungsmengen beim Dualen System freistellen lassen. Je früher Sie lizenzieren, desto preiswerter das Angebot.



Direkt zur Verpackungslizenzierung

Natürlich können Verpackungen auch für das vergangene Jahr nachlizenziert werden - dann allerdings mit teuren Aufschlägen von bis zu 50%.

Falls Sie Ihre Verpackungen nicht lizenzieren lassen, drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen. Man sollte besser den legalen Weg gehen. Die Preise starten bei unter zwanzig Euro (incl. MwSt.)


In diesem Sinne: Tun Sie etwas für die Umwelt und schonen Sie dabei Ihren Geldbeutel:
Lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen gleich heute unter www.verpackungslizenz.de

Herzliche Grüße!

Jürgen Baumann


Freitag, 13. Mai 2016

Pressemeldung Verpackungslizenzierung für Gründer

Interview von Presseportal zur Gründung von www.verpackungslizenz.de


Die Macher von Selbstaendigkeit.de haben uns zum Thema Unternehmensgründung, Verpackungslizenzierung und der Selbständigkeit in der Entsorgerbranche kontaktiert und ein Interview mit dem Geschäftsfühter Jürgen Baumann geführt.

Gerne waren wir bereit, die gestellten Fragen zu beantworten und so ein wenig Licht in´s Dunkel zu bringen. Das Portal Selbständigkeit.de ist ein wirklich interessantes Modell, zumal es dort ein sehr kompetentes Beraterteam gibt. Gründer und solche, die es werden wollen, erhalten wertvolle Tipps für ihr eigenes Unternehmen.

Auch die Frage nach der Verpackungslizenzierung wird dort bei Unternehmensgründern sehr ernst genommen.


Hier finden Sie das komplette Interview:

http://selbststaendigkeit.de/news/interviews/verpackungen-preiswert-lizenzieren-speziell-fuer-gruender-versandhandel




Verpackungslizenz
Verpackungen preiswert am Dualen System beteiligen und lizenzieren.



Sonntag, 17. April 2016

Kann man Verpackungen für das Vorjahr nachlizenzieren?

http://www.verpackungslizenz.de/epages/79777926.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/79777926/Categories/Verpackungslizenz_Siegel

Immer wieder erreichen uns Fragen zum Thema Nachlizenzierung von Verpackungsmaterial.


Ob es wohl Firmen gibt, die nach einer Prüfung oder Abmahnung noch schnell ihre Verpackungsmengen des Vorjahres nachlizenzieren möchten?


Ein Schelm, wer böses denkt...
Sicherer, und vor allem aus rechtlicher Sicht unbedenklicher ist es, die Verpackungen im laufenden Jahr zur #Verpackungslizenzierung beim Dualen System Deutschland anzumelden und somit zu entpflichten.



Am besten, man schätzt die anfallende Menge Verpackungsmaterialien anhand der Menge des Vorjahres und lizenziert zu Jahresbeginn.  Sind größere Mengen zu erwarten, oder die Auftragsmengen erhöhen sich, kann man jederzeit nachlizenzieren.

Im Falle einer amtlichen Prüfung sollte man ein gültiges Entsorgungszertifikat vorweisen können. Es genügt auch, die Beteiligung am Dualen System mittels einer Rechnung vom Entsorger nachzuweisen.


Bildunterschrift hinzufügen



Aber zurück zur eigentlichen Frage: Kann man Verpackungsmengen nachlizenzieren?




Die Antwort lautet: Ja, teilweise. Bis März des laufenden Jahres kann man angefallene Verpackungsmengen des Vorjahres noch nachlizenzieren. Danach ist das Mengenclearing abgeschlossen und weitere Lizenzen für das vergangene Jahr sind nicht mehr möglich.

Nachlizenzierungen sind deutlich teurer, als die in Verkehr gebrachten Mengen im laufenden Jahr zu lizenzieren.  Meist gibt es zum Jahresanfang auch Preisvorteile, die dann zum Jahresende ablaufen. Spätes Lizenzieren wird also teuer.

Und wer erst eine amtliche Prüfung oder eine Abmahnung der Konkurrenz oder Verbraucherverbände abwartet, der hat sowieso die teuerste Möglichkeit der Verpackungslizenzierung gewählt: Bußgelder UND Nachlizenzierungskosten. Die Bußgelder können laut IHK und Verpackungsverordnung bis zu 100000,- Euro betragen.


Also: Lieber gleich und rechtzeitig Verpackungen lizenzieren und das Thema ist preiswert vom Tisch. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote.

In 5 Minuten können Sie dort die in Verkehr gebrachten Verpackungen günstig lizenzieren und die Entsorgungslizenzierung sofort durch Ausdruck eines Zertifikates beweisen. 

Gerade für kleine www.verpackungslizenz.deVerpackungsmengen gibt es dort sehr günstige Entsorgungspakete.
www.verpackungslizenz.de




Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte!




Sonntag, 20. März 2016

Gibt es Strafen und Bußgelder für nicht lizenzierte Verpackungen?

Wir von www.verpackungslizenz.de beschäftigen uns mit der preiswerten Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen.


Papier Pappe Kartonagen sind die häufigsten Verpackungen


Bei uns können Sie rechtssicher, schnell und preiswert Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmittel beim Dualen System Deutschland registrieren und lizenzieren lassen.

Hierzu veröffentlichen wir regelmäßig die wichtigsten Fragen unserer Kunden.





Heute eine der häufigsten Fragen: 
Gibt es Strafen für nicht lizenzierte Verpackungen?


Auch Klebebänder, Folien und Styropor sind Verpackungsmaterialien

Natürlich wäre es lobenswert, wenn jeder Händler seine Verpackungen freiwillig und vollständig lizenzieren würde. 

Dies käme der Umwelt und den Verbrauchern, die ja schließlich über ihre Mülltonnen entsorgen, zugute.

Da es aber immer ein paar schwarze Schafe gibt, sieht die Verpackungsverordnung tatsächlich Bußgelder für Händler und Gewerbetreibende vor, wenn die in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht lizenziert werden. Die Höhe des Bußgeldes ist auf bis zu 100000.- Euro festgelegt worden.




Wer prüft die ordnungsgemäße Verpackungslizenzierung?

Hier wären turnusmäßige und Stichprobenweise Prüfung der IHK zu nennen. Jedoch kann auch die Umweltbehörde nach eigenem Ermessen tätig werden und einen Nachweis zur Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen verlangen.

Ab bestimmten Verpackungsmengen muss der Händler eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abgeben. Hierzu heisst es in der Verordnung:

Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen nach § 6 der Materialarten Glas von mehr als 80.000 Kilogramm oder Papier, Pappe, Karton von mehr als 50.000 Kilogramm oder der übrigen in Anhang I Nr. 1 Abs. 2 genannten Materialarten von mehr als 30.000 Kilogramm im Kalenderjahr in Verkehr bringen, haben jährlich eine Vollständigkeitserklärung nach Absatz 1 abzugeben. 

Unterhalb dieser doch recht großen Mengen gilt:

Unterhalb der Mengenschwellen nach Satz 1 sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Behörden abzugeben, die für die Überwachung der Abfallwirtschaft zuständig sind.

Jedoch ist die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge 
ab dem ersten Kilogramm beim Dualen System Deutschland anzumelden 
und somit zu lizenzieren. Hierzu finden stichprobenweise oder turnusmäßige Kontrollen statt.

Siegel mit Jahreszahl als Nachweis erhältlich.

Weiterhin sind in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen im Umlauf, die die Lizenzierungspflicht betreffen. Hier mahnen Mitbewerber, Handelsverbände oder andere Interessensverbände per Anwaltsschreiben die Händler ab und erzwingen kostenpflichtige Unterlassungserklärungen.

Fazit: Lieber gleich ordnungsgemäß lizenzieren als hohe Kosten für Abmahnungen oder Bußgelder zahlen müssen. Es gibt speziell für Kleinversender Lizenzen für unter 20.- Euro (Incl. MwSt.).

Wir raten also dazu, rechtzeitig die angefallenen Verpackungsmengen und Materialien zu lizenzieren. Dies ist in fünf Minuten unter www.verpackungslizenz.de möglich:

Rechtzeitig Verpackungen lizenzieren und sparen. Auch für Kleinversender.

Hierbei schließen Sie kein Abonnement ab und es gibt auch keine Grundgebühren oder ähnliches.
Einfach Material und Gewicht wählen und lizenzierung beauftragen. Preislich starten wir bei 17,95 Euro incl. MwSt. (Stand: 20.3.2016. Änderungen vorbehalten)


Haben Sie noch Fragen? Wir untestützen Sie gerne in allen Fragen zur Verpackungsverordnung.


Mit freundlichen Grüßen, 


Ihr Jürgen Baumann
Team www.verpackungslizenz.de


Donnerstag, 3. März 2016

Was sind Verpackungen? Wie definiert man Verpackung?

Im Zuge der Verpackungslizenzierung werden wir häufig gefragt:

Wie definiert man eigentlich Verpackungen?


Ein Händler, der seine in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen lizenzieren muss, steht oft vor der Frage: 

Was ist eigentlich als Verpackung anzusehen?


Verkaufsverpackungen


Hier die genaue Definition von Verpackungsmaterial für Händler und Hersteller:

Gegenstände gelten als Verpackungen, wenn sie folgenden genannten Begriffsbestimmung entsprechen:

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. 

Unbeschadet anderer Funktionen, die die Verpackung möglicherweise ebenfalls erfüllt, es sei denn, der Gegenstand ist integraler Teil eines Produkts, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird, und alle Komponenten sind für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Gegenstände, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, und "Einwegartikel", die in gefülltem Zustand verkauft oder dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, gelten als Verpackungen, sofern sie eine Verpackungsfunktion erfüllen.

Verpackungskomponenten und Zusatzelemente, die in eine Verpackung integriert sind, gelten als Teil der Verpackung, in die sie integriert sind. Zusatzelemente, die unmittelbar an einem Produkt hängen oder befestigt sind und eine Verpackungsfunktion erfüllen, gelten als Verpackungen, es sei denn, sie sind integraler Teil des Produkts und alle Komponenten sind für den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Weitere Infos zum Thema Verpackungslizenzierung




Günstige Lizenzierung von Verpackungen: 

In 5 Minuten zur Teilnahmebestätigung Verpackungslizenzierung




 Verpackungslizenz in 5 Minuten

***



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Donnerstag, 25. Februar 2016

Wer braucht eine Verpackungslizenz?


Wer braucht eine Verpackungslizenz? 

Fragen zum Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen alle Händler.


Hier eine der grundlegenden Antworten:

Von der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind alle Unternehmer, die z.B. einen Online Versandhandel betreiben und ihre Artikel verpacken und verschicken, also "in Verkehr bringen".

Alle mit Waren gefüllten Verpackungen, die dem Endkunden ausgehändigt oder versandt werden, fallen unter die Verpackungsverordnung.
Zu den Verpackungen zählen Kartonagen, Packpapier, Umschläge, Plastiktüten, Klebeband, Folien, Glasflaschen, Füllmaterialien, Styropor, Chips, Holzwolle und so weiter.



Die in Verkehr gebrachte Menge, Gewicht und Materialart muss dokumentiert und beim Dualen System Deutschland lizenziert, also entpflichtet werden.


Und wenn ich gebrauchte Kartons verwende?



Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt.
Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Ob der Supermarkt Ihnen diesen Beleg ausstellt, halten wir für unwahrscheinlich. Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. 
--> Die Nachweispflicht obliegt dem jeweiligen Händler

Auch Klebebänder sind zu lizenzieren!

Die Folgen bei Nichtlizenzierung oder unzureichender Mengenangabe:

Hier hat der Gesetzgeber sich eine stolze Strafsumme ausgedacht. Sie liegt momentan bei 100000.- Euro. Weiterhin besteht das Risiko der Abmahnung durch Konkurrenz oder Verbraucherverbände.

Sicher ist sicher: Lieber gleich die Verpackungslizenz korrekt beantragen
(5 Minuten bis zum Download), als später Anwaltspost und unnötigen Ärger mit Behörden riskieren.

 Hier Verpackungslizenz kaufen


Mittwoch, 24. Februar 2016

Verpackungslizenzierung: Kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen?

Die wichtigsten Fragen von Händlern zur 

Verpackungsverordung (VerpackV)

Wir beschäftigen uns mit der Lizenzierung von Verkaufs- und Transportverpackungen und der Übermittlung der Verpackungsmengen an das Duale System.

Immer wieder treten Händler und Versandunternehmen mit Fragen zur Verpackungsverordnung an uns heran.


 Weitere Fragen zur Verpackungslizenzierung



Wir wurden gefragt:

Kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen? 

Viele Händler sind der Meinung, dass die Verpackungen, die bei Ihnen angeliefert werden, bereits lizenziert oder "vorlizenziert" seien. Dies ist aber meist nicht der Fall.

Warum kann man keine vorlizenzierten Verpackungen kaufen? 
Die Antwort ist ganz einfach: Da der Hersteller bzw. Verkäufer nicht wissen kann, ob die Verpackungen als Verkaufs- oder Transportverpackungen genutzt werden bzw. wie und wofür (Export?) Sie diese Verpackungen verwenden. Der Ausschluss vorlizenzierter Verpackungen ist in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung festgelegt. 

Jeder Händler, der sogenannte Inverkehrbringer, ist für die Lizenzierung  seiner Verpackungen selbst verantwortlich.
Hiefür gibt es verschiedene Entsorger, bei denen Lizenzen gekauft werden können. Meist handelt es sich um Abonemments für große Verpackungsmengen. 
Kleinversender haben hier oft das Nachsehen bzw. müssen teure Großlizenzen kaufen.


 Verpackungslizenzierung


Tipp: Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie günstige Angebote, sowohl für Kleinunternehmer als auch für größere Verpackungsmengen. 

Dienstag, 23. Februar 2016

Sind gebrauchte Verpackungen lizenzierungspflichtig?

Fragen zu Verpackungslizenzierung und

Verpackungsverordnung


Nach der Verpackungsverordnung muss jede vom Händler oder Verkäufer in Verkehr gebrachte Verpackung nach Material und Gewicht beim Dualen System lizenziert werden.


 Verpackungen lizenzieren

Wir klären auf über häufige Fragen zur Verpackungsverordnung.

Sind gebrauchte Kartons zu lizenzieren?

 Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt. Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. 

Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Dass der Supermarkt um die Ecke Ihnen diesen Beleg ausstellt, bzw. Ihnen seine Lizenzierungsbestätigung aushändigt, halten wir für unwahrscheinlich. 



Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen.




Welche Folgen drohen, wenn man Verpackungen nicht lizenziert?


Bei Nichtlizenzierung oder nicht ausreichender Lizenzierung stehen Strafen von bis zu 100000.- Euro im Raum. Ebenso kann es zu teuren Abmahnungen kommen, wenn der Verpackungsverordnung nicht Folge geleistet wird.



Verpackungslizensierung Verpackungslizenzierung

Ersparen Sie sich diese Unannehmlichkeiten und stellen Sie Ihre Verpackungen beim Dualen System frei. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote ab 17,95 Euro incl. MwSt.  (Stand: 23.2.2016) für Ihre Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinversender attraktiv!



Teilnahmesiegel mit Jahreszahl für Kunden gratis:
Lizenzierungssiegel für unsere Kunden

Montag, 15. Februar 2016

Verpackungen lizenzieren. Fragen und Fakten zur Verpackungslizenz

Verpackungen lizenzieren? Fragen und Fakten zur Verpackungslizenz

Jeder Händler, der im Internet seine Dienste und Waren anbietet, stößt irgendwann auf die sogenannte Verpackungsverordnung. Diese Verordnung ist, wie üblich, recht unübersichtlich und ausschweifend formuliert.  Wir bringen die wesentlichen Kernaussagen der Verpackungsverordnung auf den Punkt:

Was besagt die Verpackungsverordnung?

Die Verpackungsverordnung der Bundesregierung besagt, dass der Inverkehrbringer von mit Waren gefüllten Verpackungen diese beim Dualen System Deutschland registrieren und somit die Entsorgung sicherzustellen hat. Das bedeutet: Der Händler, der Verpackung an seine Kunden liefert, ist für deren Entsorgung verantwortlich.




Verpackungen dürfen nur lizenziert an den Endkunden versandt werden.
Es muss also jegliches Verpackungsmaterial vom Händler nach Gewicht und Material beim Dualen System freigestellt, lizenziert werden. Hierbei gibt es keine Untergrenzen - es ist jeder gewerbliche Händler zur Teilnahme an der Lizenzierung verpflichtet.

Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um gebrauchte oder neue Verpackungen handelt. "Vorlizenzierte Verpackungen" ´sind nicht erlaubt. Den Beweis, dass die versandte Verpackung lizenziert ist, muss der Händler selbst erbringen. Es kann also Problematisch werden, wenn man sich auf gebrauchte Kartonagen oder Folien verlässt.

Was passiert, wenn Verpackungsmaterial nicht lizenziert wird?

Bei einer Prüfung durch die IHK oder einer anwaltlichen Abmahnung kann es teuer werden, wenn der Händler nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, seine Verpackungen lizenziert und somit am Dualen System beteiligt hat.  Die Strafen sind im Gesetzestext mit bis zu 100000.- Euro angegeben.  Hier zur Verpackungsverordnung für Details.

Gibt es kostengünstige Angebote zur Lizenzierung?

Bisher war es langwierig, kompliziert und teuer, Versandverpackungen, Klebebänder, Folien und andere Verpackungen beim Dualen System korrekt anzumelden. Die großen Anbieter richten ihr Interesse auf die großen Versandunternehmen. Mit den mittleren und kleinen Betrieben ist hier nicht viel zu verdienen - daher waren kleine Lizenzmengen bisher unverhältnismäßig teuer.

Seit 2016 gibt es jedoch einen Anbieter, der speziell für kleine Verpackungsmengen sehr attraktive Angebote bereit hält.
Unter www.verpackungslizenz.de finden Händler und Versender eine übersichtliche und günstige Möglichkeit, die Verpackungen ordentlich lizenzieren zu lassen, ohne einen ganzen Nachmittag in Gesetzestexten stöbern zu müssen.
http://www.verpackungslizenz.de/epages/79777926.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/79777926/Categories