Sonntag, 20. März 2016

Gibt es Strafen und Bußgelder für nicht lizenzierte Verpackungen?

Wir von www.verpackungslizenz.de beschäftigen uns mit der preiswerten Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen.


Papier Pappe Kartonagen sind die häufigsten Verpackungen


Bei uns können Sie rechtssicher, schnell und preiswert Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmittel beim Dualen System Deutschland registrieren und lizenzieren lassen.

Hierzu veröffentlichen wir regelmäßig die wichtigsten Fragen unserer Kunden.





Heute eine der häufigsten Fragen: 
Gibt es Strafen für nicht lizenzierte Verpackungen?


Auch Klebebänder, Folien und Styropor sind Verpackungsmaterialien

Natürlich wäre es lobenswert, wenn jeder Händler seine Verpackungen freiwillig und vollständig lizenzieren würde. 

Dies käme der Umwelt und den Verbrauchern, die ja schließlich über ihre Mülltonnen entsorgen, zugute.

Da es aber immer ein paar schwarze Schafe gibt, sieht die Verpackungsverordnung tatsächlich Bußgelder für Händler und Gewerbetreibende vor, wenn die in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht lizenziert werden. Die Höhe des Bußgeldes ist auf bis zu 100000.- Euro festgelegt worden.




Wer prüft die ordnungsgemäße Verpackungslizenzierung?

Hier wären turnusmäßige und Stichprobenweise Prüfung der IHK zu nennen. Jedoch kann auch die Umweltbehörde nach eigenem Ermessen tätig werden und einen Nachweis zur Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen verlangen.

Ab bestimmten Verpackungsmengen muss der Händler eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abgeben. Hierzu heisst es in der Verordnung:

Hersteller und Vertreiber, die Verkaufsverpackungen nach § 6 der Materialarten Glas von mehr als 80.000 Kilogramm oder Papier, Pappe, Karton von mehr als 50.000 Kilogramm oder der übrigen in Anhang I Nr. 1 Abs. 2 genannten Materialarten von mehr als 30.000 Kilogramm im Kalenderjahr in Verkehr bringen, haben jährlich eine Vollständigkeitserklärung nach Absatz 1 abzugeben. 

Unterhalb dieser doch recht großen Mengen gilt:

Unterhalb der Mengenschwellen nach Satz 1 sind Vollständigkeitserklärungen nur auf Verlangen der Behörden abzugeben, die für die Überwachung der Abfallwirtschaft zuständig sind.

Jedoch ist die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge 
ab dem ersten Kilogramm beim Dualen System Deutschland anzumelden 
und somit zu lizenzieren. Hierzu finden stichprobenweise oder turnusmäßige Kontrollen statt.

Siegel mit Jahreszahl als Nachweis erhältlich.

Weiterhin sind in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen im Umlauf, die die Lizenzierungspflicht betreffen. Hier mahnen Mitbewerber, Handelsverbände oder andere Interessensverbände per Anwaltsschreiben die Händler ab und erzwingen kostenpflichtige Unterlassungserklärungen.

Fazit: Lieber gleich ordnungsgemäß lizenzieren als hohe Kosten für Abmahnungen oder Bußgelder zahlen müssen. Es gibt speziell für Kleinversender Lizenzen für unter 20.- Euro (Incl. MwSt.).

Wir raten also dazu, rechtzeitig die angefallenen Verpackungsmengen und Materialien zu lizenzieren. Dies ist in fünf Minuten unter www.verpackungslizenz.de möglich:

Rechtzeitig Verpackungen lizenzieren und sparen. Auch für Kleinversender.

Hierbei schließen Sie kein Abonnement ab und es gibt auch keine Grundgebühren oder ähnliches.
Einfach Material und Gewicht wählen und lizenzierung beauftragen. Preislich starten wir bei 17,95 Euro incl. MwSt. (Stand: 20.3.2016. Änderungen vorbehalten)


Haben Sie noch Fragen? Wir untestützen Sie gerne in allen Fragen zur Verpackungsverordnung.


Mit freundlichen Grüßen, 


Ihr Jürgen Baumann
Team www.verpackungslizenz.de


Donnerstag, 3. März 2016

Was sind Verpackungen? Wie definiert man Verpackung?

Im Zuge der Verpackungslizenzierung werden wir häufig gefragt:

Wie definiert man eigentlich Verpackungen?


Ein Händler, der seine in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen lizenzieren muss, steht oft vor der Frage: 

Was ist eigentlich als Verpackung anzusehen?


Verkaufsverpackungen


Hier die genaue Definition von Verpackungsmaterial für Händler und Hersteller:

Gegenstände gelten als Verpackungen, wenn sie folgenden genannten Begriffsbestimmung entsprechen:

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. 

Unbeschadet anderer Funktionen, die die Verpackung möglicherweise ebenfalls erfüllt, es sei denn, der Gegenstand ist integraler Teil eines Produkts, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird, und alle Komponenten sind für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Gegenstände, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, und "Einwegartikel", die in gefülltem Zustand verkauft oder dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, gelten als Verpackungen, sofern sie eine Verpackungsfunktion erfüllen.

Verpackungskomponenten und Zusatzelemente, die in eine Verpackung integriert sind, gelten als Teil der Verpackung, in die sie integriert sind. Zusatzelemente, die unmittelbar an einem Produkt hängen oder befestigt sind und eine Verpackungsfunktion erfüllen, gelten als Verpackungen, es sei denn, sie sind integraler Teil des Produkts und alle Komponenten sind für den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Weitere Infos zum Thema Verpackungslizenzierung




Günstige Lizenzierung von Verpackungen: 

In 5 Minuten zur Teilnahmebestätigung Verpackungslizenzierung




 Verpackungslizenz in 5 Minuten

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Donnerstag, 25. Februar 2016

Wer braucht eine Verpackungslizenz?


Wer braucht eine Verpackungslizenz? 

Fragen zum Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen alle Händler.


Hier eine der grundlegenden Antworten:

Von der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind alle Unternehmer, die z.B. einen Online Versandhandel betreiben und ihre Artikel verpacken und verschicken, also "in Verkehr bringen".

Alle mit Waren gefüllten Verpackungen, die dem Endkunden ausgehändigt oder versandt werden, fallen unter die Verpackungsverordnung.
Zu den Verpackungen zählen Kartonagen, Packpapier, Umschläge, Plastiktüten, Klebeband, Folien, Glasflaschen, Füllmaterialien, Styropor, Chips, Holzwolle und so weiter.



Die in Verkehr gebrachte Menge, Gewicht und Materialart muss dokumentiert und beim Dualen System Deutschland lizenziert, also entpflichtet werden.


Und wenn ich gebrauchte Kartons verwende?



Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt.
Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Ob der Supermarkt Ihnen diesen Beleg ausstellt, halten wir für unwahrscheinlich. Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. 
--> Die Nachweispflicht obliegt dem jeweiligen Händler

Auch Klebebänder sind zu lizenzieren!

Die Folgen bei Nichtlizenzierung oder unzureichender Mengenangabe:

Hier hat der Gesetzgeber sich eine stolze Strafsumme ausgedacht. Sie liegt momentan bei 100000.- Euro. Weiterhin besteht das Risiko der Abmahnung durch Konkurrenz oder Verbraucherverbände.

Sicher ist sicher: Lieber gleich die Verpackungslizenz korrekt beantragen
(5 Minuten bis zum Download), als später Anwaltspost und unnötigen Ärger mit Behörden riskieren.

 Hier Verpackungslizenz kaufen


Mittwoch, 24. Februar 2016

Verpackungslizenzierung: Kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen?

Die wichtigsten Fragen von Händlern zur 

Verpackungsverordung (VerpackV)

Wir beschäftigen uns mit der Lizenzierung von Verkaufs- und Transportverpackungen und der Übermittlung der Verpackungsmengen an das Duale System.

Immer wieder treten Händler und Versandunternehmen mit Fragen zur Verpackungsverordnung an uns heran.


 Weitere Fragen zur Verpackungslizenzierung



Wir wurden gefragt:

Kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen? 

Viele Händler sind der Meinung, dass die Verpackungen, die bei Ihnen angeliefert werden, bereits lizenziert oder "vorlizenziert" seien. Dies ist aber meist nicht der Fall.

Warum kann man keine vorlizenzierten Verpackungen kaufen? 
Die Antwort ist ganz einfach: Da der Hersteller bzw. Verkäufer nicht wissen kann, ob die Verpackungen als Verkaufs- oder Transportverpackungen genutzt werden bzw. wie und wofür (Export?) Sie diese Verpackungen verwenden. Der Ausschluss vorlizenzierter Verpackungen ist in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung festgelegt. 

Jeder Händler, der sogenannte Inverkehrbringer, ist für die Lizenzierung  seiner Verpackungen selbst verantwortlich.
Hiefür gibt es verschiedene Entsorger, bei denen Lizenzen gekauft werden können. Meist handelt es sich um Abonemments für große Verpackungsmengen. 
Kleinversender haben hier oft das Nachsehen bzw. müssen teure Großlizenzen kaufen.


 Verpackungslizenzierung


Tipp: Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie günstige Angebote, sowohl für Kleinunternehmer als auch für größere Verpackungsmengen. 

Dienstag, 23. Februar 2016

Sind gebrauchte Verpackungen lizenzierungspflichtig?

Fragen zu Verpackungslizenzierung und

Verpackungsverordnung


Nach der Verpackungsverordnung muss jede vom Händler oder Verkäufer in Verkehr gebrachte Verpackung nach Material und Gewicht beim Dualen System lizenziert werden.


 Verpackungen lizenzieren

Wir klären auf über häufige Fragen zur Verpackungsverordnung.

Sind gebrauchte Kartons zu lizenzieren?

 Es gilt: Lizenzieren muss der Händler, der Verpackungsmaterial als erster in Verkehr bringt. Man könnte also davon ausgehen, dass z.B. der Supermarkt um die Ecke seine Kartonagen bereits lizenziert hat. 

Eine Garantie hierfür haben Sie jedoch nicht. Sie sind aber in der Beweispflicht und müssen im Zweifel die Lizenzierung des Material schriftlich belegen können. Dass der Supermarkt um die Ecke Ihnen diesen Beleg ausstellt, bzw. Ihnen seine Lizenzierungsbestätigung aushändigt, halten wir für unwahrscheinlich. 



Es kann die Lizenzpflicht also nicht einfach durch Gebrauchtmaterial delegiert werden. Bei Prüfungen sind genaue Mengenerklärungen erforderlich. Die Nachweispflicht obliegt Ihnen.




Welche Folgen drohen, wenn man Verpackungen nicht lizenziert?


Bei Nichtlizenzierung oder nicht ausreichender Lizenzierung stehen Strafen von bis zu 100000.- Euro im Raum. Ebenso kann es zu teuren Abmahnungen kommen, wenn der Verpackungsverordnung nicht Folge geleistet wird.



Verpackungslizensierung Verpackungslizenzierung

Ersparen Sie sich diese Unannehmlichkeiten und stellen Sie Ihre Verpackungen beim Dualen System frei. Unter www.verpackungslizenz.de finden Sie preiswerte Angebote ab 17,95 Euro incl. MwSt.  (Stand: 23.2.2016) für Ihre Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinversender attraktiv!



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Montag, 15. Februar 2016

Verpackungen lizenzieren. Fragen und Fakten zur Verpackungslizenz

Verpackungen lizenzieren? Fragen und Fakten zur Verpackungslizenz

Jeder Händler, der im Internet seine Dienste und Waren anbietet, stößt irgendwann auf die sogenannte Verpackungsverordnung. Diese Verordnung ist, wie üblich, recht unübersichtlich und ausschweifend formuliert.  Wir bringen die wesentlichen Kernaussagen der Verpackungsverordnung auf den Punkt:

Was besagt die Verpackungsverordnung?

Die Verpackungsverordnung der Bundesregierung besagt, dass der Inverkehrbringer von mit Waren gefüllten Verpackungen diese beim Dualen System Deutschland registrieren und somit die Entsorgung sicherzustellen hat. Das bedeutet: Der Händler, der Verpackung an seine Kunden liefert, ist für deren Entsorgung verantwortlich.




Verpackungen dürfen nur lizenziert an den Endkunden versandt werden.
Es muss also jegliches Verpackungsmaterial vom Händler nach Gewicht und Material beim Dualen System freigestellt, lizenziert werden. Hierbei gibt es keine Untergrenzen - es ist jeder gewerbliche Händler zur Teilnahme an der Lizenzierung verpflichtet.

Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um gebrauchte oder neue Verpackungen handelt. "Vorlizenzierte Verpackungen" ´sind nicht erlaubt. Den Beweis, dass die versandte Verpackung lizenziert ist, muss der Händler selbst erbringen. Es kann also Problematisch werden, wenn man sich auf gebrauchte Kartonagen oder Folien verlässt.

Was passiert, wenn Verpackungsmaterial nicht lizenziert wird?

Bei einer Prüfung durch die IHK oder einer anwaltlichen Abmahnung kann es teuer werden, wenn der Händler nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, seine Verpackungen lizenziert und somit am Dualen System beteiligt hat.  Die Strafen sind im Gesetzestext mit bis zu 100000.- Euro angegeben.  Hier zur Verpackungsverordnung für Details.

Gibt es kostengünstige Angebote zur Lizenzierung?

Bisher war es langwierig, kompliziert und teuer, Versandverpackungen, Klebebänder, Folien und andere Verpackungen beim Dualen System korrekt anzumelden. Die großen Anbieter richten ihr Interesse auf die großen Versandunternehmen. Mit den mittleren und kleinen Betrieben ist hier nicht viel zu verdienen - daher waren kleine Lizenzmengen bisher unverhältnismäßig teuer.

Seit 2016 gibt es jedoch einen Anbieter, der speziell für kleine Verpackungsmengen sehr attraktive Angebote bereit hält.
Unter www.verpackungslizenz.de finden Händler und Versender eine übersichtliche und günstige Möglichkeit, die Verpackungen ordentlich lizenzieren zu lassen, ohne einen ganzen Nachmittag in Gesetzestexten stöbern zu müssen.
http://www.verpackungslizenz.de/epages/79777926.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/79777926/Categories